Mörderische Gebrauchsanleitung

„Gruß aus der Pfalz, aber allein trinken und mit Genuss.“

Diese Anleitung enthält wesentliche Elemente einer guten Gebrauchsanleitung: Eine Einleitung, die eine Beziehung zum Verwender aufbaut, einen Sicherheitshinweis und Verwendungstipps.

Bei näherer Betrachtung finden sich allerdings schwere Verstöße gegen das „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“, das EU-konforme Anleitungen sicherstellen soll. Zu ungenau, nicht normgerecht, nicht haftungssicher.

Die Verfasser dieser Anleitung, Christel Müller und Wilhelm Leinauer, wurden zu jeweils 15 Jahren Haft verurteilt. Zu hart für eine fehlerhafte Gebrauchsanleitung? Normalerweise ja, das Urteil erging allerdings wegen versuchten Mordes und fahrlässiger Tötung.

Im Jahr 1967 schickten die beiden anonym ein Paket mit einem Krug Enzianschnaps und beiliegender Erläuterung an den Gatten der Christel Müller, der in einer anderen Stadt einen Lehrgang absolvierte. Der Schnaps war mit einer mehr als tödlichen Dosis Blausäure versetzt. Zwar hatten die beiden darauf hingewiesen, dass das Gift alleine zu trinken sei, doch – wie manch anderer Texter auch – die Verwenderrealität nicht bedacht. Denn der Gatte Müller mochte gar keinen Enzianschnaps und spendierte diesen seinem erkälteten Stubenkameraden Blumoser. Er selbst nippte wohl nur ein wenig. Blumoser starb, während das avisierte Opfer überlebte.

Der „Enzianmord“, ein Mordversuch per Anleitung zur Selbsttötung.

Und die Inschrift auf dem Krüglein erscheint nun auch in einem anderen Licht:
„Da in dem Flaschen steckt Gsundheit und Fidelität. Wer’s hat, braucht koan Baderwaschl, Apotheka und Dokta net.“ Braucht er net mehr.