Aus einer Ehebeurkundung von 1756:
„Den …ten Jun: sind nach geschehener Proclamation, alhier copuliret der kunsterfahrene Junggeselle XY, Organist und Schulbedienter hie-selbst, …., und die ehr und Tugendbelobte Jgfr WZ, …“
Dem Manne wurde “Kunsterfahrung” per Heiratsurkunde attestiert. Was allerdings auch kein weicheres Kriterium als “ehr und tugendbelobt” ist.
Was könnte man da heute hinschreiben?
“Der internetaffine Single, Blogger und Barkeeper” und “die Unnahbare mit den 1000 Facebook-Freunden”?
“Copuliret”, gerne auch “öffentlich in der Kirche kopuliert”, müsste man ja heute auch anders formulieren.